In diesem Ratgeber werden alle Fragen zum Thema Geld vom Staat und die Voraussetzungen beantwortet.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Geld vom Staat
Um selbst Geld vom Staat zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Besonders heikel wird es beim Thema Lebensversicherung, durch die sich eine finanzielle Not zwar meist ausschließen lässt, der exakte Zweck einer derartigen Anlage jedoch auch vom Staat nicht beurteilt werden darf. Um in dieser Hinsicht trotz einer aktiven Lebensversicherung Geld vom Staat zu erhalten, müssen einige Besonderheiten auf die eigene Finanzstruktur zutreffen.
So funktioniert das Konzept der Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung soll grundsätzlich ein Ersparnis für die private Altersvorsorge darstellen, die nach der eigenen Erwerbstätigkeit in monatlichen Raten oder anderen Formen ausgezahlt werden kann. Sollte es allerdings auch während des Berufslebens bereits zu einem Jobverlust kommen, werden derartige Ersparnisse schnell zum Problem.
Die Leistungen der Lebensversicherung beziehen sich zwar in der Regel auf vertraglich exakt festgelegte Zusammenhänge, diese werden durch den Bedarf an staatlichen Zuschüssen allerdings schnell problematisch.
Das Konzept der Lebensversicherung, Geld für das eigene Alter oder die Hinterbliebenen zur Verfügung zu stellen, deckt nur selten den Fall eines Berufsverlustes und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit ab. Aus diesem Grund muss bei der Form der Beantragung sehr genau darauf geachtet werden, welche Vorteile bisher selbst in Anspruch genommen werden und mit welchen Strukturen sich das nötige Geld vom Staat zusichern lässt.
Geld vom Staat bezieht sich auf das Einkommen
Eine privatwirtschaftlich nicht sonderlich erhebliche, rechtlich jedoch entscheidende Feinheit, ist die Einstufung der Lebensversicherung als Vermögen. Besonders bei der Beantragung von Arbeitslosengeld ist dieser Hinweis entscheidend, da eine auslaufende Lebensversicherung schnell einen großen Geldsegen in den Haushalt bringen kann. Wird zu diesem Zeitpunkt bereits aktiv Geld vom Staat bezogen, stellt dies für das Einkommen in dieser Hinsicht kein Problem dar.
Die erhaltene Summe aus der Lebensversicherung wird somit nicht dem Einkommen aus der Arbeitslosenhilfe hinzugerechnet, sondern bleibt ein neugewonnenes Vermögen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden, da eine auslaufende Lebensversicherung bei einer Hinzurechnung zum Einkommen zu einem finanziellen Nachteil werden würde.
Durch die bisher getätigten Einzahlungen würde sich aus der Versicherung durch Einbehaltung der Sozialleistungen schnell ein Verlustgeschäft entwickeln, das für die Empfänger der Arbeitslosengelder nicht zumutbar wäre.
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Grundsätzliche Trennung zwischen Privatvermögen und Arbeitslosigkeit
Aus dieser Entscheidung geht auch hervor, dass ein Privatvermögen bei eintretender Arbeitslosigkeit nicht immer zu einem Bezugsproblem werden muss. Für die Berechnung der Arbeitslosenhilfe wird grundsätzlich nur das aktuelle Einkommen herangezogen, weshalb anderweitige Vermögenswerte nicht durch staatliche Handlungen angerechnet werden können.
So lässt sich vermeiden, dass die jahrelang ersparte Lebensversicherung wegen eines derartigen Vorfalls komplett aufgekündigt werden muss, wodurch dennoch eine gewisse finanzielle Sicherheit vorhanden bleibt.
Ein Berufsverlust trifft zwar häufig hart und unerwartet, durch die modernen Möglichkeiten der Jobsuche und den Angeboten der Lebensversicherer wird es allerdings dennoch nicht unmöglich, Geld vom Staat zu beantragen.
Auch für die Besteuerung ist es in dieser Hinsicht vollkommen unerheblich, welche Vermögenswerte sich in einer aktiven Lebensversicherung befinden, da diese nicht zum zu besteuernden Einkommen gehört und somit eine reine Geldanlage darstellen.
ALG-I trotz angesparter Lebensversicherung?
Für die Beantragung von ALG-I ist die aktive Lebensversicherung daher das kleinste Problem. Die Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit hat keine Berechtigung, Privatvermögen zu pfänden, wodurch auch die bisherige Lebensversicherung erhalten bleiben kann.
Diese bezieht sich allerdings nur auf einen zeitlich begrenzten Raum, der für viele Arbeitnehmer ein schnelles Umdenken und die Suche nach einem neuen Job bedeutet. Sollte dies in der vorgegebenen Zeit nicht gelingen, wird das Empfangen von Geld vom Staat zunehmend schwieriger.
Der Antrag des Arbeitslosengeldes ist auf dieser Grundlage zwar problemlos möglich, die monatlichen Zahlungsetappen für die Versicherung bleiben jedoch meist gleich. Finanziell steht den Betroffenen jedoch nun deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, wodurch auch die Gebühren für die Versicherung schwerwiegender werden. Diese muss dennoch anhand der vertraglich festgelegten Bedingungen finanziert werden, da sie sich noch immer an den vorherigen Zahlungen des zuletzt ausgeübten Berufs beziehen.
Video: ALG I & II erklärt – Explainity Clip | P-Seminar GMG
Hartz IV und Lebensversicherung werden problematisch
Schafft der Verbraucher es allerdings nicht, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums einen neuen Beruf zu finden, verändern sich die monatlichen Leistungen gravierend. Das ALG-I, das durch die eigenen Beitragszahlungen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung finanziert wird, läuft an dieser Stelle vollständig aus. Für das ALG-II gelten im Anschluss wiederum vollkommen neue Grundsätze, da dies aus der Steuer finanziert wird und sich daher nicht auf eine konkrete finanzielle Eigenleistung zurückführen lassen kann.
Die gesetzliche Regelung besagt an dieser Stelle, dass zunächst das private Vermögen vollständig ausgeschöpft werden muss. Erst dann kann ein erfolgreicher Hartz IV Antrag gestellt werden, um das ALG-II zu erhalten. Zu den damit verbundenen Vermögenswerten gehören nicht nur finanzielle Summen, sondern auch abgeschlossene Lebensversicherungen, Immobilieninvestments, eine Geldanlage wie Aktien oder Fonds sowie viele weitere Bestandteile des Privatvermögens.
Alle weiteren Festlegungen erfolgen dann anhand der vorhandenen Steuerfreigrenze, weshalb ein eigenständiges Vermögen nicht mit Geld vom Staat durch Hartz IV vereinbar ist.
Verbraucherschützer raten: Prüfung bei Verträgen bietet sich an
Trotz dieser eindeutigen Festlegung gibt es im Bereich Geld vom Staat grundsätzlich Abweichungen, durch die ein Erhalt dieser staatlichen Förderung auch ohne eine Kündigung der Lebensversicherung möglich ist. Sollte sich in den Verträgen eine Grundlage für einen mehr als zehn prozentigen Verlust der eingezahlten Summe finden lassen, kann ein entsprechender Antrag beim Sozialgericht gestellt werden. Ab 18,5 Prozent handelt es sich in dieser Hinsicht nicht mehr um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine äußerst klare Entscheidung.
Verbraucherschützer weisen daher auch auf besondere Härtefälle vor, wenn beispielsweise nur noch ein Jahr bis zur gesetzlichen Rente ansteht und eine Kündigung der Lebensversicherung zu einem großen Gesamtverlust führen würde. Eine Lebensversicherung müsste dann nicht zwingend angerechnet werden, sodass trotz ALG-II über ein gewisses Vermögen verfügt werden kann. Das Sozialgericht verfügt in dieser Hinsicht allerdings nicht über gängige und klare Strukturen, wodurch die einzige Lösung meist in einer Klage vor dem Sozialgericht liegt.
Geld vom Staat durch wirtschaftliche Unzumutbarkeit
Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann daher schnell zu einem plausiblen Grund werden, um Arbeitslosengeld zu erhalten und gleichzeitig über eine aktive Lebensversicherung zu verfügen. Als Geldanlage wird diese Form jedoch meist von selbst problematisch, da die Beitragszahlungen durch die geringen Mittel nicht mehr geleistet werden können. Für die Lebensversicherer bietet sich daher meist nur eine Gewährung dieser Zahlungspause an, um den Vertragspartner zu entlasten und selbst einer vorzeitigen Auszahlung vorzubeugen.
Zwar führt das vorzeitige Auszahlen letztendlich auch zu geringeren Finanzwerten, für die Versicherungsdienstleister ist eine derartige Lösung jedoch meist dennoch nicht sinnvoll. Umso weiter der Auszahlungszeitraum nach hinten verschoben werden kann, desto größer wird auch der Ertrag für den Dienstleister selbst.
Auch für den Versicherten entsteht aufgrund des möglichen Wertverlustes ein großes finanzielles Risiko, dass sich durch Geld vom Staat und einen derartigen Zuschuss ohne zusätzliche Besteuerung allerdings ideal vermeiden lässt.
Die Lebensversicherung: Gut geschützt vor den Forderungen des Staates
Werden all diese Voraussetzungen erfüllt, steht dem Geld vom Staat auch bei Arbeitslosigkeit nichts mehr im Weg. Meist finden engagierte Arbeitskräfte auch innerhalb der vorgegebenen ALG-I Fristen eine neue Einstellung und können somit schnell wieder für einen routinierten Zahlungsalltag sorgen. Sollte es allerdings tatsächlich zu einem Bedarf an Hartz IV kommen, kann die eigene Lebensversicherung nur im Ausnahmefall gerettet werden.
Ob es sich wirklich lohnt, die gesamte Lebensversicherung im Vorhinein auszahlen zu lassen, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Bei einem unzumutbaren Verlustgeschäft ist dann wie im Ratgeber beschrieben auch eine Klage beim Sozialgericht möglich, um staatliche Entscheidungen des Jobcenters zu widerrufen. So bleibt die Lebensversicherung als wertvolle Geldanlage erhalten und ermöglicht gleichzeitig den Zugewinn einer gewissen finanziellen Sicherheit durch Geld vom Staat.
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1 Kommentar
sehr gut geschriebener Artikel. Spannende Tipps und echt gut gemachte informative Videos 🙂