Darlehensvertrag: Restschuldversicherung vs. Lebensversicherung

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Wer einen Darlehensvertrag abschließt, bekommt fast immer eine Restschuldversicherung angeboten. Diese soll die Rückzahlung des Kredits bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Todesfall sichern. Oft wird aber auch eine reine Lebensversicherung angeboten. Was macht Sinn?

Die Restschuldversicherung: Risikominimierung für beide Seiten?

Einen Kredit zu vergeben, ist für den Darlehensgeber immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Aus diesem Grund richten sich die Konditionen für den Kredit danach aus, wie groß das Ausfallrisiko bewertet wird.

Gerade bei langfristigen Finanzierungen können unvorhersehbare Ereignisse die Liquidität belasten:

  • Der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine längere Arbeitsunfähigkeit können den Darlehensnehmer rasch in Verzug mit den Raten für den Kredit bringen. In diesen Fällen soll eine Restschuldversicherung einspringen.
  • Neben den bereits erwähnten Risiken decken die meisten Restschuldversicherungen außerdem das Todesfallrisiko ab. Damit werden Hinterbliebene vor Forderungen aus dem Kredit geschützt. Insofern handelt es sich bei der Restschuldversicherung um eine erweiterte Risiko-Lebensversicherung. Alternativ kann man zur Absicherung eines oder mehrerer Darlehen aber auch eine klassische Lebensversicherung abschließen.

Verbraucherschützer stehen dem Konzept der Restschuldversicherung insgesamt kritisch gegenüber, denn oftmals werden die Versicherungen dem Darlehensnehmer aufgedrängt. Schnell entsteht der Eindruck, dass die Gewährung eines Darlehensvertrags vom Abschluss der Restschuldversicherung abhängt. Das ist in aller Regel gar nicht zulässig.

Ist die Versicherung elementarer Bestandteil der im Darlehensvertrag festgehaltenen Konditionen, müssen die Kreditgeber das auch in den effektiven Jahreszins einbeziehen. Das wollen die wenigsten Anbieter, denn eine Null-Prozent-Finanzierung wäre dann eben keine mehr. Optional werden die meisten Restschuldpolicen daher zusätzlich angeboten und über den Kredit mitfinanziert.

Viele Verbraucher denken, dass sie ihre Restschuldversicherung beim Darlehensgeber abschließen müssen, wenn es zum Vertragsschluss kommt. Tatsächlich aber kann sie, soweit derartige Kreditsicherheiten Vorbedingung oder aus anderen Gründen gewünscht sind, auch bei anderen Anbietern abgeschlossen werden. Fremdanbieter haben oft bessere Konditionen als diejenigen, die den Darlehensvertrag mit dem Kunden abschließen.

Für die Banken wäre es lukrativ, wenn sie dem Verbraucher neben dem Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung vermitteln können, denn sie erhalten von der Versicherung eine relativ hohe Provision zurück, die sich nach der Höhe der Versicherungssumme richtet. Finanziert wird dies über die Zinsen, die der Darlehensnehmer zahlt – und je schlechter die Bonität, desto höher diese Beträge.

Video: Macht eine Restschuldversicherung Sinn?

Versicherungen verweigern häufig die Zahlung für den Darlehensvertrag

Die Idee hinter der Restschuldversicherung ist die, dass sie sowohl Darlehensnehmer als auch Darlehensgeber vor dem Zahlungsausfall schützt.

Ausgeblendet werden dabei aber oft wichtige Fakten:

  • im Todesfall ist die Absicherung eines Kredits für Hinterbliebene nur relevant, wenn sie für den Darlehensvertrag haften bzw. das Erbe überhaupt antreten
  • bei Krankheit und Arbeitslosigkeit bestehen strenge Ausschlussklauseln, die einer Zahlung im Ernstfall oft entgegenstehen
  • ist man bereits im Ruhestand oder erwerbsunfähig, zahlt die Versicherung meist gar nicht
  • Die Kosten für die Restschuldversicherung verteuern den Kredit insgesamt
  • in der Regel ist sie nur bei Darlehensverträgen mit hohen Summen bzw. langen Laufzeiten sinnvoll

Nehmen wir den Todesfall: Er wird häufig als Schreckenszenario für den Darlehensnehmer präsentiert. Tatsache ist aber, dass Hinterbliebene gar nicht automatisch für jeden Darlehensvertrag haften, den der Verstorbene zu Lebzeiten abgeschlossen hat. Tritt man das Erbe gar nicht erst an, haftet man auch nicht für diese Schulden. Anders sieht das etwa bei einer Immobilienfinanzierung aus. Hier macht es Sinn, sowohl Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen, die anschließend in der Immobilie weiterleben sollen, das eigene Todesfallrisiko abzusichern.

Wer eine Restschuldversicherung abschließen möchte, sollte sich unter anderem über die Ausschlussklauseln informieren. Viele Versicherungen verweigern die Zahlung in folgenden Fällen:

  • bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit

  • bei bekannten Vorerkrankungen

  • innerhalb bestimmter Warte- und Karenzzeiten

  • Deckelung der Höchstsumme der monatlichen Rate, die ersetzt wird

Nicht zu verwechseln ist diese Art der Ausfallsicherung übrigens mit dem Abschluss einer Lebensversicherung, die explizit der Baufinanzierung dient. Diese Lebensversicherung ist dann Bestandteil der Sicherheiten. Sie war bis vor einigen Jahren auch steuerlich interessant, gilt für Selbstnutzer einer Immobilie aber mittlerweile als ungeeignetes Mittel zur Immobilienfinanzierung

Aber zurück zum Darlehnsvertrag: Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie die Restschuldversicherungen gar nicht beim Darlehensgeber abschließen müssen, wenn es zum Vertragsschluss kommt.

Aber zurück zum Darlehensvertrag: Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie die Restschuldversicherungen gar nicht beim Darlehensgeber abschließen müssen, wenn es zum Vertragsschluss kommt.(#01)

Separate Risikolebensversicherung ist oft günstiger

Aber zurück zum Darlehensvertrag: Bei einer einfachen Risikolebensversicherung richtet sich die Höhe der Beitragszahlung zum einen nach der Höhe des Darlehens, das abgesichert werden soll, zum anderen nach Faktoren wie Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten.

Die Absicherung der Risikolebensversicherung beinhaltet meist ausschließlich das Todesfallrisiko, nicht jedoch den Ausfall bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit.

Wenn ein neuer Darlehnsvertrag abgeschlossen wird, vergessen die Kunden häufig, dass sie bereits über eine eventuelle Absicherung für den Todesfall verfügen.

Wenn ein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen wird, vergessen die Kunden häufig, dass sie bereits über eine eventuelle Absicherung für den Todesfall verfügen. (#02)

Gibt es bereits bestehenden Versicherungsschutz?

Wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, hat seine Angehörigen in aller Regel ausreichend abgesichert. Eine zweite Police in Form einer Restschuldversicherung wäre überflüssig. Ausnahmen gelten, wenn die Deckungssumme nicht ausreichen würde oder die Beträge für andere Zwecke verwendet werden müssten. Bei einer Risiko-Lebensversicherung bekommt übrigens derjenige das Geld, der als Begünstigter eingetragen wurde.

Dieses Geld wird also unabhängig von einer eventuellen Erbschaft an den Begünstigten ausgezahlt. Nur, wenn der Versicherte gleichzeitig Begünstigter war, fließt die Summe der Risiko-Lebensversicherung in die Erbmasse ein. Dienen Versicherungen als Kreditsicherheiten, werden die jeweiligen Kreditgeber aus dem Darlehensvertrag als Begünstigte eingesetzt.

Nicht zu verwechseln ist die Risiko-Lebensversicherung übrigens mit der Kapital-Lebensversicherung. Während erstere nur im Todesfall zahlt, dient die zweite dem Vermögensaufbau und wird bei Erreichen des vordefinierten Auszahlungstermins mit einem Gewinn ausgezahlt.

Beiträge werden nach unten angepasst

Wenn man einen Darlehensvertag abschließt und eine Restschuldversicherung wählt, dann bezieht sich die Beitragshöhe für die Versicherung immer auf die noch zu zahlende Restschuld. Sie sinkt also, je weiter das Darlehen zurückgezahlt wird.

Bei einer Risiko-Lebensversicherung gibt es Regelungen, dass die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit hinweg nach unten angepasst wird und somit die Beiträge ebenfalls sinken. Das ist dann sinnvoll, wenn man etwa eine Immobilienfinanzierung oder andere große Kredite absichern möchte, denn die Beträge für die Restschuld sinken mit der Zeit ebenfalls.

Der große Unterschied: Wer nicht aufpasst, dem kann es passieren, dass die Versicherungssumme der Lebensversicherung über die Laufzeit hinweg unter den zu verbleibenden Restbetrag des Darlehens sinkt und somit eine Unterdeckung eintritt. Das kann bei einer vollwertigen Restschuldversicherung nicht passieren.

Wer das Dokument einer Lebensversicherung unterzeichnet, sollte also immer beachten, dass das Verhältnis zwischen Absicherung und Höhe der Restschuld gewahrt ist. Natürlich kann man in diese Rechnung auch andere Sicherheiten einbeziehen. Zu den gängigsten Kreditsicherheiten zählen verwertbare Immobilienwerte (z. B. Grundstücke, Häuser etc.). Da nicht jeder über Sicherheiten wie diese verfügt, bleibt vielen Kreditnehmern nichts anderes übrig, als die Restschuldversicherung bei Vertragsschluss in das Dokument aufzunehmen.

Video: Was ist eine Risikolebensversicherung? Was ist das? (einfach erklärt) Definition Erklärung Wiki

Bei Ratenkrediten ist die Restschuldversicherung oft verzichtbar
Es ist schwierig, eine pauschale Empfehlung zu geben, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung wirklich Sinn macht oder nicht. Denn immerhin muss der Darlehensnehmer immer das eigene Risiko kennen und bewerten. Wer einen vergleichsweise sicheren Job und keine gesundheitlichen Probleme hat und einen zeitweilig auftretenden Einkommensverlust durch Rücklagen ausgleichen kann, braucht bei typischen Verbraucherkrediten in der Regel keine teure Restschuldversicherung.

Etwas anderes gilt bei größeren Projekten wie etwa einer Baufinanzierung. Hier ist ein Rückzahlungsausfall für beide Seiten mit einem großen finanziellen Risiko verbunden. Wohnt beispielsweise eine Familie in einem selbstfinanzierten Haus und der Haupternährer stirbt ohne Absicherung durch Lebens- oder Restschuldversicherung, können die Hinterbliebenen die Raten für den Kredit oft nicht stemmen und verlieren ihre Immobilie schließlich an die Gläubiger. Bei der Ratenfinanzierung für ein neues Auto oder die Abzahlung für die neue Waschmaschine treiben Restschuldversicherungen die Kosten hingegen oft unnötig in die Höhe.

Kann man einen Darlehensvertrag kündigen?

Manchmal fühlen sich Darlehensnehmer bei Vertragsschluss überfordert. Wenn sie ein Dokument wie einen Darlehensvertrag unterzeichnen, sollten sie immer darauf achten, dass:

  • alle Formulare vollständig ausgefüllt sind
  • die Zahlungsverpflichtungen klar und deutlich ersichtlich sind
  • über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde

Versäumt der Darlehensgeber, auf das Widerrufsrecht aufmerksam zu machen, kann der Kunde (sofern es beweisbar ist) jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Beim Widerrufsrecht laufen die Kündigungsfristen erst, wenn dem Verbraucher alle notwendigen Vertragsunterlagen übergeben wurden und sie alle Pflichtangaben enthalten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Natürlich muss die Darlehenssumme im Falle eines Widerrufs umgehend zurückgezahlt werden – in der Regel binnen 30 Tagen ab Absendung des Widerrufs.

Für die Dauer zwischen Widerruf und tatsächlicher Rückzahlung darf der Kreditgeber die im Darlehensvertrag vorgesehenen Zinsen verlangen. Wird der Kredit nicht innerhalb dieser Frist komplett zurückgezahlt, wird statt dem Vertragszins ein Verzugsschaden geltend gemacht, der sich auf die gesamte Darlehenssumme bezieht.

Bei der Immobilienfinanzierung sollte man aufgrund der besonderen Umstände immer einen adäquaten Versicherungsschutz einbeziehen.

Bei der Immobilienfinanzierung sollte man aufgrund der besonderen Umstände immer einen adäquaten Versicherungsschutz einbeziehen.(#03)

Kann man eine Restschuldversicherung kündigen?

Das Gesetz räumt dem Verbraucher außerdem ein großzügiges Rücktrittsrecht bei Restschuldversicherungen ein. Da Restschuldversicherungen meistens auch das Todesfallrisiko abdecken, gilt für diese Bestandteile der RSV ein genauso langes Widerrufsrecht wie für Lebensversicherungen: 30 Tage ab Vertragsabschluss.

Die Vertragsteile, die gegen Zahlungsausfall bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gelten, unterliegen einer Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Werden sie als Komplettpaket angeboten, gilt häufig jedoch eine kombinierte Widerrufsfrist von 30 Tagen für alle Bestandteile der Restschuldversicherung.

Wichtig: Wird ein Darlehensvertrag vorzeitig beendet, weil die Beträge umgeschuldet oder vorzeitig zurückgezahlt werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Restschuldversicherung. Einige Anbieter räumen außerdem ein ordentliches Kündigungsrecht für die RSV auch während der regulären Laufzeit des Vertrags ein.

Fazit: Dauer und Höhe des Kredits sollte über Abschluss von Versicherungen entscheiden

Generell sollte man als Verbraucher bei einem Darlehensvertrag immer dann eine Restschuldversicherung abschließen, wenn die individuellen Lebensumstände dafür sprechen.

Wichtig ist der Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter, insbesondere was die Absicherung des Arbeitsplatzrisikos angeht. Karenz- und Wartezeiten sowie Ausschlussklauseln können im Einzelfall den Abschluss der RSV völlig sinnlos machen.

Geht es nur um die Absicherung des Todesfallrisikos, können Verbraucher eine Risikolebensversicherung als Sicherheit nutzen. Bei der Immobilienfinanzierung sollte man aufgrund der besonderen Umstände immer einen adäquaten Versicherungsschutz einbeziehen.

 


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