Run-Off bei den Versicherern sorgt für Vertrauensschwund bei den Versicherten

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Das englische Run-Off steht im Versicherungswesen für den Begriff Abwicklung. Im Klartext gesprochen, beispielsweise in Bezug auf Kapitallebensversicherungen, bedeutet Run-Off den Verkauf von Verträgen an eine andere Versicherungsgesellschaft. Der bisherige Versicherer wickelt in dem Sinne die bestehenden Verträge ab. Sie behalten in vollem Umfange ihre Gültigkeit, werden jedoch von einem anderen Versicherer weitergeführt.

Run-Off: Wechsel des Versicherungsgebers

Das geschieht ohne Hinzutun der Versicherten. Die erfahren erst im Nachhinein per Brief, dass sie einen neuen Versicherungsgeber haben. Mit einem Run-Off hat kürzlich die ARAG für Aufsehen gesorgt. Sie hat mehrere hunderttausend Lebensversicherungsverträge an die Versicherungsgruppe Frankfurter Leben verkauft. Der Versicherte fragt sich nach dem Warum, und wie die Auswirkungen für ihn sind.

Jeder Run-Off bedarf der Zustimmung durch die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die stellt sicher, dass dem Versicherten bei einem Weiterverkauf seiner Police keine vertraglichen Nachteile entstehen. Doch darin liegt die Krux. Abgehoben wird auf das gesetzlich-vertragliche Minimum wie beispielsweise den Höchstrechnungszins oder die Mindestzinsgarantie. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Versicherer unter anderem die Ausschüttung von Überschüssen in Aussicht gestellt. Das steht zwar als Kannbestimmung in der Police, nicht jedoch als ein Muss. Anlass für einen Run-Off ist in nahezu allen Fällen der Kostendruck mit Mindereinnahmen bei den Zinserträgen sowie mit Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten. Kein Versicherer verkauft Verträge, mit denen er Gewinne erzielen kann. Die jahrelange Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB hat die Erträge aus Kapitalanlagen auf ein Minimum schrumpfen lassen. Versicherer wie die ARAG und andere müssen sogenannte Altverträge mit hohen Zinsgarantien erfüllen. Das kostet Milliarden Euro, die an anderer Stelle erwirtschaftet oder eingespart werden müssen. Eins wie das andere ist für sie kaum noch möglich. Der Verkauf an andere Versicherer als „Lebensversicherungsspezialisten“ mit einer darauf abgestellten, leistungsstarken Versicherungs-IT sowie mit schlanken Personal- und Verwaltungsstrukturen ist die naheliegende, geradezu einzige Lösung.

Dem Versicherten sollte bewusst sein, dass ihm dadurch kein vertraglicher Nachteil entsteht. Ihm wird nichts genommen, sondern im ungünstigsten Fall weniger gegeben. Das kann, es muss aber nicht so sein. Dennoch ist es für ihn überaus befremdlich, dass sein langjähriger Vertragspartner ohne zu fragen die Lebensversicherungspolice verkauft. Das ist nicht gerade vertrauensfördernd und sorgt für Unsicherheit in der Zukunft. Der Versicherte muss sich jetzt mit den Erwartungen an seine Lebensversicherung mit angespartem Kapital, mit Zinsen, Zinseszinsen und Überschüssen ganz neu orientieren.


Bildnachweis: © Fotolia – tostphoto

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