Besteuerung von Lebensversicherungen: Wann ist eine Lebensversicherung steuerfrei?

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Die Besteuerung einer Lebensversicherung war lange Zeit für Versicherungsnehmer kein Thema. Das hat sich seit einer Gesetzesanpassung zu Beginn des Jahres 2005 jedoch geändert. Seitdem muss eine Lebensversicherung besteuert werden. Was Sie zur Höhe der Steuer, den unterschiedlichen Versicherungsarten, der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen und Regelungen für alte Versicherungen von vor 2005 wissen müssen, finden Sie hier.

Was bedeutet Besteuerung für eine Lebensversicherung?

Lebensversicherungen dienen für die meisten Versicherungsnehmer als Altersvorsorge und werden zusätzlich oder alternativ zur privaten Rentenversicherung abgeschlossen. Mit dem Eintritt in die Rente wird der Versicherungsbetrag fällig und dem Versicherten ausgezahlt. Er kann dann genutzt werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem kann das Geld als komplette Summe ausbezahlt und zum Beispiel für die Anschaffung einer altersgerechten Wohnung genutzt werden.

Eine Ausnahme bildet die Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall an Hinterbliebene ausgezahlt wird. Bei der Planung der eigenen Finanzen entscheiden sich viele Arbeitnehmer für die Kapitallebensversicherung als Anlage des Geldes. Durch die lange Laufzeit der Versicherung erhöhen Zinsen den eingezahlten Betrag und machen diese Form der Geldanlage lukrativ. Was bis zum Jahr 2005 steuerfrei möglich war, unterliegt seitdem jedoch der Besteuerung. Für Versicherte hat das finanzielle Auswirkungen.

Haben Sie vor Beginn des Jahres 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, bleibt diese auch heute unter Umständen steuerfrei, wenn sie ausgezahlt wird.(#01)

Haben Sie vor Beginn des Jahres 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, bleibt diese auch heute unter Umständen steuerfrei, wenn sie ausgezahlt wird.(#01)

Wie lange waren Lebensversicherungen steuerfrei?

Bis zum Jahr 2005 gab es keine Besteuerung für diese Versicherungsart. Erst durch eine Änderung im Steuergesetz wurden die Erträge aus Lebensversicherungen steuerpflichtig. Außerdem war es bis 2005 deutlich einfacher und umfangreicher möglich, die Beitragszahlungen bei der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen.

Haben Sie vor Beginn des Jahres 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, bleibt diese auch heute unter Umständen steuerfrei, wenn sie ausgezahlt wird. Dazu muss die Laufzeit mindestens auf zwölf Jahre ausgelegt sein und Sie müssen mehr als fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Liegt zusätzlich ein Todesfallschutz in Höhe von mehr als 60 Prozent vor, ist die Auszahlungssumme auch heute noch steuerfrei. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie den Vertrag vorzeitig durch eine Kündigung beenden und das bisherige Kapital auszahlen lassen. In diesem Fall fällt die Kapitalertragssteuer an, die in der Regel bei 25 Prozent zuzüglich Zuschlagssteuern liegt.

Besteuerung für Lebensversicherung ab dem Jahr 2005

Haben Sie Ihre Lebensversicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, muss eine Besteuerung berücksichtigt werden. Auch hier gibt es im Einzelfall deutliche Unterschiede. Für den Fall, dass die Laufzeit der Versicherung bei mindestens zwölf Jahren liegt und Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind, fällt die Steuer niedriger aus. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Kapitalertrags mit Ihrem Steuersatz versteuert. Die andere Hälfte des Kapitalertrags beleibt steuerfrei. Um die Höhe des Kapitalertrags zu ermitteln, müssen Sie von der Auszahlungssumme die Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge abziehen. Bei kürzerer Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr muss der gesamte Kapitalertrag bei der Besteuerung berücksichtigt werden.

Haben Sie vor Beginn des Jahres 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, bleibt diese auch heute unter Umständen steuerfrei, wenn sie ausgezahlt wird. (#01)

Haben Sie vor Beginn des Jahres 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen, bleibt diese auch heute unter Umständen steuerfrei, wenn sie ausgezahlt wird. (#01)

Verschiedene Lebensversicherungen im Überblick

Vor der Überlegung, eine Lebensversicherung abzuschließen, müssen Sie sich für eine der beiden Arten dieser Versicherung entscheiden:

  • Kapital-Lebensversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung

Bei einer Kapitallebensversicherung ist der Name Programm, denn sie wird üblicherweise zur Kapitalbildung abgeschlossen. Über die Versicherungsdauer werden Beiträge eingezahlt, die zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt werden. Sollte es vor Vertragsende zum Todesfall des Versicherten kommen, wird die vereinbarte Leistung an den Begünstigten ausgezahlt. Andernfalls kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit entscheiden, ob die Versicherungssumme einmalig komplett ausgezahlt wird, oder eine monatliche Auszahlung von Teilbeträgen als Ergänzung zur Rente im Sinne der Altersvorsorge erfolgen soll. Die Höhe des Beitrags für eine Kapitallebensversicherung kann individuell festgelegt werden. Sie richtet sich nach der gewünschten Versicherungssumme und der Laufzeit.

Ganz anders verhält es sich bei einer Risikolebensversicherung. Auch hier zahlt der Versicherte einen monatlichen Beitrag an den Versicherungsgeber. Er fällt in der Regel jedoch deutlich geringer aus, als bei einer Kapitallebensversicherung. Zur Auszahlung der Versicherungssumme kommt es nur im Todesfall des Versicherten. Dann erhält der in der Versicherung festgelegte Begünstigte die Versicherungssumme. Tritt bis zum Versicherungsablauf kein Todesfall ein, findet auch keine Auszahlung der Beiträge statt. Bei einer Kündigung vor Ablauf verfallen alle Ansprüche aus dem Vertrag und es werden keine Erträge ausgezahlt.

Wo wird die Lebensversicherung bei der Steuererklärung eingetragen?

Unter bestimmten Umständen sind Beiträge zur Lebensversicherung von der Steuer absetzbar. Dazu müssen sie in der Anlage Vorsorgeaufwand im Bereich „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ vermerkt werden. Um einen möglichen Steuervorteil nutzen zu können, ist eine fachliche Beratung bei einem Steuerberater oder einem entsprechenden Verein ratsam. Diese Experten kennen sich mit der aktuellen Gesetzeslage aus und können Ihnen bei der Steuererklärung behilflich sein. Außerdem informieren sie zum Thema Steuern und Besteuerung bei der Auszahlung einer Lebensversicherung nach Ablauf des Vertrags oder bei Eintritt eines Versicherungsfalls.

Video:Rentenbesteuerung – Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung

Für wen ist eine Lebensversicherung trotz Besteuerung sinnvoll?

Zwar ist die seit 2005 wirksame Besteuerung für viele Versicherte ärgerlich, trotzdem kann eine Lebensversicherung sinnvoll sein. Vorrangig wird sie abgeschlossen, um Angehörige im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern. Wer beispielsweise Lebenspartner und Kinder hat, möchte diese im Notfall finanziell abgesichert wissen. Das gilt besonders dann, wenn hohe finanzielle Belastungen durch einen Hauskauf oder andere Kredite bestehen. Auch nach Abzug der Steuer im Versicherungsfall bleibt eine finanzielle Absicherung für die eigene Familie bestehen.

Daher lohnt sich für viele Personen der Abschluss einer Lebensversicherung auch seit der Gesetzesänderung im Jahr 2005. Falls Lebensversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherungen und damit zur Vorsorge fürs Alter genutzt werden sollen, muss die Höhe der fälligen Steuern im Vorfeld ermittelt werden. Dadurch erhalten Versicherte einen genauen Überblick über ihre Finanzen, den Nutzen und das Ausmaß der Kapitalbildung. Dazu ist eine fachliche Beratung in der Regel unverzichtbar.

Video:Steuern auf Rente (1/3)

Was passiert im Fall einer Schenkung oder Vererbung der Lebensversicherung?

Bis zum Jahr 2009 gab es verschiedene Vergünstigungen für den Fall, dass eine Lebensversicherung verschenkt oder vererbt wurde. Diese Vergünstigungen sind seit 2009 abgeschafft, wodurch eine Versteuerung erfolgt. Hierzu müssen Erben oder Beschenkte wissen, dass die komplette Versicherungssumme als Grundlage der Besteuerung genutzt wird. Der Steuersatz liegt je nach persönlichen Gegebenheiten und Höhe der Versicherungssumme bei 7 bis 50 Prozent.

Das Verwandtschaftsverhältnis spielt bei einer Schenkung oder einem Erbe im Hinblick auf die Steuer ebenfalls eine Rolle. Ehepartner, Kinder und Enkelkinder müssen mit einem maximalen Steuersatz von 30 Prozent rechnen. Bei Geschwistern liegt der Prozentsatz bei maximal 43 Prozent. Für alle anderen Erben und Beschenkten können bis zu 50 Prozent fällig werden. Ob und wie eine Lebensversicherung verschenkt oder vererbt werden kann, entnehmen Sie den Bestimmungen im abgeschlossenen Vertrag.

 Als Kapitalanlage sind Kapitallebensversicherungen zwar inzwischen weniger lukrativ, als vor dem Jahr 2005. Sie erfüllen jedoch nach wie vor ihren Zweck der Absicherung von Angehörigen im eigenen Todesfall. (03)

Als Kapitalanlage sind Kapitallebensversicherungen zwar inzwischen weniger lukrativ, als vor dem Jahr 2005. Sie erfüllen jedoch nach wie vor ihren Zweck der Absicherung von Angehörigen im eigenen Todesfall. (03)

Fazit zur Besteuerung einer Lebensversicherung

Die steuerlichen und gesetzlichen Vorgaben rund um Lebensversicherungen sind sehr komplex und unterscheiden sich oft nur in kleinen Details. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, eine solche Versicherung abzuschließen, ist eine Beratung daher sinnvoll. Sie kann von einem Steuerberater, einem Vermögensberater oder Versicherungsberater erfolgen. Sollten Sie sich für einen Abschluss entscheiden, ist es wichtig zu wissen, dass eine vorzeitige Kündigung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Stattdessen machen lange Laufzeiten und Beitragshöhen nach den eigenen finanziellen Möglichkeiten Sinn. Kommt es zum Auszahlungsfall, ist im Hinblick auf die Besteuerung ebenfalls eine Beratung durch Experten sinnvoll. Als Kapitalanlage sind Kapitallebensversicherungen zwar inzwischen weniger lukrativ, als vor dem Jahr 2005. Sie erfüllen jedoch nach wie vor ihren Zweck der Absicherung von Angehörigen im eigenen Todesfall. Ähnlich verhält es sich mit der Risikolebensversicherung, die nur im Todesfalls ausgezahlt wird.


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