Grundbesitz Frankreich: Tipps zu Altersvorsorge im Ausland

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Grundbesitz Frankreich: Tipps zu Altersvorsorge im Ausland. Was müssen Interessenten beim Erwerb von Eigentum in Frankreich beachten?

Grundbesitz Frankreich: Tipps zu Altersvorsorge im Ausland

Immer mehr deutsche Rentner leben im Ausland. Laut Informationen von ARAG erhielten 2016 234.000 Ruheständler ihre Rente in ein ausländisches Land überwiesen. Nicht jeder davon lebt im Eigentum. Aber bei vielen wächst der Wunsch, Grundbesitz in Frankreich oder anderswo zu erwerben. Um keine Miete mehr zahlen zu müssen oder als Teil einer Strategie zur Altersvorsorge. Größe und Region hängen immer von den finanziellen Verhältnissen ab. Dennoch muss natürlich jeder Interessent den französischen Markt kennen, bevor Immobilien fürs Alter oder nur für das Ferienvergnügen gekauft werden.

Renten-Vergleich Deutschland vs. Frankreich

Auf eines können sich Ruheständler verlassen: Die gesetzliche Rente wird weltweit in jedes Land der Erde überwiesen. Selbst die Erwerbsminderungsrente wird innerhalb der EU sowie der Schweiz überwiesen. Abweichungen können bei Pflegeleistungen auftreten, das betrifft auch Frankreich. Der Grund ist die Anwendung nationaler Regelungen, welche in der Regel weniger Leistungen für die Versicherten bieten. Auch bei einer privaten Altersvorsorge können unter Umständen Abzüge auftreten. Hier sollte aber jeder Versicherte seinen eigenen Anbieter kontaktieren. Und das, bevor die ersten Sachen für den Umzug gepackt sind.

Video: Frankreich // Do’s & Don’ts

Grundbesitz Frankreich: Welche Art der Nutzung ist geplant?

Es gibt viele Varianten für deutsche Ruheständler: Den kompletten Umzug ins neu erworbene französische Eigenheim oder ein Zweitwohnsitz mit erstem Standbein in der Heimat. Letzteres ist meist möglich, wenn genug Eigenkapital vorhanden ist oder wenn das Wohnobjekt in der Abwesenheit an Dritte vermietet wird. An gewöhnliche Urlauber für 14 Tage genauso wie an Langzeiturlauber für 3 Monate. Das kann je nach französischer Region und der Ausstattung des Ferienhauses finanziell äußerst lohnenswert sein und einen Teil der Altersvorsorge im Ausland sichern.

Wichtige Tipps VOR dem Erwerb von Eigentum im Ausland:

  • Niemals spontan während der Ferien ein Haus oder Land kaufen
  • Kosten für den Unterhalt bedenken (fallen oft auch bei Abwesenheit des Besitzers an)
  • Auch versteckte Kosten berücksichtigen (Steuern, Notare oder Eintragungen ins Grundbuch sind oft viel teurer als hierzulande)
  • Nicht auf Betrüger hereinfallen (vermeintliche Besitzer, die Geld als Vorschuss verlangen)
  • Im Zweifel immer Rechtsanwälte oder Notare informieren
  • Gründliche Prüfung für jeden Vertrag, notfalls Dolmetscher beauftragen
  • Auf keinen Fall Barzahlung vornehmen
  • Als Berater und für die zweite Meinung den Steuerberater informieren
Es ist ein schönes Gefühl, eigenen Grund und Boden in Frankreich zu besitzen. (#1)

Es ist ein schönes Gefühl, eigenen Grund und Boden in Frankreich zu besitzen. (#1)

Grundbesitz Frankreich: Wer kann sich französische Häuser und Grundstücke leisten?

Frankreich war 2016 laut „rp-online.de“ das weltweit beliebteste Touristenziel und dementsprechend teuer sind in den Urlaubsregionen Immobilien sowie Grund und Boden. Es kann sich also nicht jeder für die sichere Altersvorsorge Grundbesitz in Frankreich kaufen. Nicht zuletzt deshalb, weil schließlich auch das Leben in der deutschen Heimat irgendwie finanziert werden muss. Und wenn genug Kapital vorhanden ist und eine Immobilie erworben wird, gelten natürlich die Gesetze Frankreichs, auch in Zeiten der europäischen Vernetzung. So unterscheidet sich Immobilienerwerb in Frankreich deutlich von dem in Deutschland. Deutsche Kaufinteressenten sollten zum Beispiel bei Gefallen eines Wohnobjektes nicht gleich blindlings Dokumente als „Interessent“ oder „zum Vormerken“ unterschreiben. Das kann in Frankreich sehr schnell teuer werden. Es empfiehlt sich stets, einen Fachmann für Frankreich-Immobilien zu konsultieren.

Grundbesitz Frankreich: Käufer und Verkäufer ändern schnell Eigentumsverhältnisse

Der Kauf einer Immobilie kann in Frankreich schnell und unbürokratisch vollzogen werden. Im Prinzip jedenfalls. So ist im Unterschied zum hiesigen Recht keine amtliche Beurkundung nötig. Selbst eine besondere Schriftform ist nicht erforderlich. Wenn Verkäufer und Käufer einig sind, ändern sich zügig die Besitzverhältnisse. Weil diese formale Übertragung zu gefühlter Rechtsunsicherheit führt, ist aber meist ein amtlich bestellter Makler dabei. Er besitzt eine staatlich registrierte „Carte professionelle“. Ähnlich wie übrigens ein Notar, der beim schriftlichen Auftrag ebenfalls als eine Art Makler fungieren kann. Dieser Vermittler erhält später auch das vorab vereinbarte Honorar. Und zwar ganz nach individueller Absprache. Manchmal zahlt der Verkäufer, mal der Käufer oder beide teilen sich den Betrag.

Grundbesitz Frankreich: Der Vorvertrag ist rechtsgültiger Vertrag zum Kauf der Immobilie

Ist man sich einig, wird in der Regel ein sogenannter Vorvertrag geschlossen. Achtung: Hierbei handelt es sich schon um eine rechtsgültige Vereinbarung. Auch eine Anzahlung von 10 Prozent des Kaufpreises ist üblich und das Zurücktreten von diesem Vertrag kann teuer werden. Für Käufer, die ihre Anzahlung meist abschreiben können, aber auch für den Verkäufer. Tritt er von der Vereinbarung zurück, drohen ihm sogar noch vielfach höhere Strafen. Um das Problem noch einmal zu verdeutlichen: Wer 700.000 Euro für ein Ferienhaus erwirbt, muss schon 70.000 Euro im Voraus bezahlen. Dieses Geld ist grundsätzlich weg, wenn Käufer eine 7-Tage-Frist haben verstreichen lassen oder nicht vorab Sonderkonditionen für den rechtsgültigen Vorvertrag vereinbart haben. Es hat schon genug deutsche Käufer gegeben, die nachher hohe fünfstellige Summen aus einem Vorvertrag abschreiben mussten.

Was ist beim Erwerb von Grundbesitz in Frankreich zu beachten? Eine gute Vorbereitung ist Grundvoraussetzung für das "Abenteuer Frankreich". (#2)

Was ist beim Erwerb von Grundbesitz in Frankreich zu beachten? Eine gute Vorbereitung ist Grundvoraussetzung für das „Abenteuer Frankreich“. (#2)

Vertrauensperson mit perfekten Französisch-Kenntnissen bietet Hilfe und Sicherheit

Der Vorvertrag ist naturgemäß in französischer Sprache verfasst und enthält schon rechtsverbindliche Passagen. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, einen Dolmetscher oder eine nahe stehende Person mit guten Französisch-Kenntnissen vor der Unterschrift des Vertrages mitzunehmen. Vielleicht gelingt es auch, vorteilhafte Ausstiegsklauseln festzulegen. In dem Sinne, dass die Anzahlung von 10 Prozent wieder zurück überwiesen wird. Aber bei diesen in der Branche so genannten „conditions suspensives“ muss natürlich auch der Verkäufer mitspielen. Wie auch immer: Der Vorvertrag ist ein ganz entscheidendes Dokument, das die neuen Besitzverhältnisse und die Formen der Bezahlung regelt. Eigentlich noch wichtiger als die spätere notariell beglaubigte Eintragung ins Grundbuch.

Grundbesitz Frankreich: Immobilien verschenken und lebenslanges Wohnrecht behalten

Eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge stellt auch die Schenkung einer französischen Immobilie dar. Im Erbrecht dieses Landes gibt es nur geringe Freibeträge, so dass in der Regel hohe steuerliche Abgaben zu entrichten sind. Es kann sehr sinnvoll sein, Kindern oder Neffen das Wohnobjekt zu schenken und sich zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern. Diese Regelung ist auch in Deutschland eine Option. In Frankreich kann eine solche Schenkung besonders vorteilhaft sein, weil mitunter hohe Steuern auf Verkäufe anfallen, vor allem, wenn es sich um Zweitwohnsitze handelt.

Fazit: Grundbesitz in Frankreich zu erwerben für die Altersvorsorge, kann eine vernünftige Investition sein. Wenn die Kosten überschaubar bleiben und noch ausreichend Geld zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes vorhanden ist. Dabei ist es völlig egal, ob man in Deutschland lebt und nur einen zweiten Wohnsitz in Frankreich plant oder ganz ausgewandert ist. Es gilt wachsam zu sein, juristische Fallstricke zu erkennen und nicht leichtfertig irgendwelche Vorverträge zu unterschreiben, die sich später allzu oft als rechtsgültig herausstellen.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: goodluz -#1: Kiselev Andrey Valerevich -#2: Iakov Filimonov

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