Abschlussbericht der Fokusgruppe bietet gute Ansätze, aber zu zögerlich

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Am 18. Juli veröffentlichte die Fokusgruppe private Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen ihren Abschlussbericht. Nach einer ersten Einschätzung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) enthält der Bericht zwar positive Ansätze, bleibt jedoch insgesamt zu zögerlich. Die Fokusgruppe versäumte es, die Grundlagen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu legen. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eigenständig herausfinden müssen, wie sie eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge erreichen können. Diese Aufgabe ist für viele keine leichte, wie Stephen Rehmke, Vorstandssprecher beim BdV, betont.

Depotförderung für bessere Altersvorsorge: Fokusgruppe gibt Empfehlungen

Im Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Altersvorsorge empfohlen. Eine dieser Maßnahmen ist die Förderung von Depots, über die Anleger in börsengehandelte Indexfonds investieren können. Diese Indexfonds zeichnen sich durch eine bessere Rendite, niedrigere Kosten und eine höhere Flexibilität aus. Zudem wird vorgeschlagen, eine Verrentungspflicht des angesparten Kapitals zu vermeiden, um den Sparern mehr Entscheidungsfreiheit zu ermöglichen.

Gegen Vertriebsmaschine: Gut informierte Auswahl ermöglichen

Um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen können und nicht Opfer der aggressiven Vertriebspraktiken von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften werden, ist eine klare und einheitliche Kostendarstellung von großer Bedeutung. Zusätzlich sollten transparente Informationen darüber bereitgestellt werden, ob und wie ESG-Kriterien in der Kapitalanlage berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass die steuerrechtlichen Vorschriften keine Unterschiede mehr zwischen den verschiedenen Arten der Altersvorsorge machen und sie weitgehend gleichstellen, um Chancengleichheit und Fairness zu gewährleisten.

Versuch der Umbenennung der „Riester-Rente“ gescheitert

Durch die Beibehaltung des Drei-Schichten-Modells können Versicherungsunternehmen weiterhin ihre Lebensversicherungsprodukte anbieten, obwohl diese als überteuert, unrentabel und unflexibel kritisiert werden. Stephen Rehmke äußert sich kritisch zu dieser Entscheidung und bezeichnet sie als ärgerlich. Er weist darauf hin, dass das Riester-System von Anfang an mit diesen Problemen zu kämpfen hatte. Immerhin ist der Versuch der Versicherungslobby gescheitert, die alte „Riester-Rente“ einfach unter dem neuen Label „Bürgerrente“ zu vermarkten.

Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge bleibt enttäuschend

Der Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge weist auf einige positive Aspekte hin, die zur Verbesserung der Altersvorsorge beitragen könnten. Die Empfehlung, alternative Anlageformen wie ETFs zu fördern und eine Verrentungspflicht zu vermeiden, ist ein vielversprechender Ansatz. Darüber hinaus wird eine klare und einheitliche Kostendarstellung gefordert, um Verbraucherinnen und Verbrauchern bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Jedoch bleibt die Beibehaltung des Drei-Schichten-Modells ein Kritikpunkt, da es den Menschen weiterhin teure und unflexible Lebensversicherungsprodukte aufzwingt.

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