Vor dem Landgericht Bremen ging es um die Rückerstattung von circa 194.000 Euro, die ein deutscher Spieler auf bwin.com und premium.com zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 verloren hatte. Das Gericht stützte sich auf § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, das EuGH-Urteil vom April 2026 und das Online-Casino-Verbot bis Juni 2021. ElectraWorks Limited besaß keine deutsche Lizenz. CLLB Rechtsanwälte erzielten das Urteil und ermöglichen Betroffenen nun schnelle Rückforderungen.
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Landgericht Bremen erkennt Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag von 2012 an
Ein deutscher Spieler setzte zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 auf Online-Casinospiele bei bwin.com und premium.com, wobei Verluste in Höhe von etwa 194.000 Euro anfielen. Unkenntnis des geltenden Verbots für Internet-Glücksspiele bis zum 30. Juni 2021 hinderte ihn nicht an seiner Teilnahme. Das Landgericht Bremen sah in den Spielen eine Verletzung des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 und erklärte die betreffenden Verträge aufgrund der unerlaubten Durchführung für nichtig, womit Rückforderungen möglich wurden.
Gericht bestätigt Unwirksamkeit online geschlossener Glücksspielverträge ohne deutsche Lizenz
Das Bremer Gericht urteilte, dass gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 jegliche Online-Glücksspielangebote in Deutschland untersagt waren. ElectraWorks Limited habe dieses Verbot über die Websites bwin.com und premium.com bewusst verletzt und damit rechtswidrig Verträge geschlossen. Aus diesem Grund seien die betreffenden Vereinbarungen null und nichtig. Dem Kläger stehe infolgedessen das Recht zu, seine während der illegalen Spielteilnahme verlorenen Einsätze zurückzuerhalten.
EuGH-Urteil stützt erneut Bremer Gerichtsurteil gegen nicht lizenzierte Glücksspielanbieter
Am 16. April 2026 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht mit dem EU-Binnenmarktrecht kollidiert. Mit dieser Entscheidung wurde die Rechtmäßigkeit der nationalen Sperre bestätigt und zugleich das Urteil des Landgerichts Bremen gestützt. Dadurch entfällt jedwede Möglichkeit für ElectraWorks Limited, die europäische Zulässigkeit der deutschen Regelung in Frage zu stellen. Das Urteil festigt die Kompetenz Deutschlands, Online-Glücksspiele eigenständig zu regulieren.
ElectraWorks hätte trotz Verbots deutsche Lizenz beantragen müssen, passiert nicht
Das Gericht betonte, dass eine gültige behördliche Erlaubnis ausschließlich auf Basis deutscher Glücksspielregelungen hätten ausgestellt werden können und eine Lizenz aus Gibraltar diesen Anforderungen nicht genüge. EU-Recht verlange keine Anerkennung von Genehmigungen anderer Mitgliedsstaaten, weshalb ElectraWorks Limited ohne deutsche Zulassung unzulässig agierte. Ungeachtet einer theoretischen Annullierung des Verbots hätte das Unternehmen formal einen Antrag auf deutsche Konzession stellen müssen, den es jedoch nicht einreichte und folglich sämtliche Einsätze ordnungsgemäß zurückzuerstatten.
Verträge unwirksam wegen deutscher Verlinkung kombinierter Casino- und Sportwetteninhalte
Nach § 4 Abs. 4 GlüStV in der Fassung von 2012 war es Anbietern verboten, Online-Casinospiele und Sportwetten auf der gleichen Domain zu kombinieren oder über Links direkt zu verbinden. Dadurch sollte verhindert werden, dass Nutzer ohne neue Anmeldung Angebote wechseln und somit stärker zum Spielen animiert werden. ElectraWorks Limited umging diese Regelung und führte beide Kategorien über eine gemeinsame Webstruktur zusammen. Diese unerlaubte Verlinkung führte zur richterlichen Feststellung der Vertragsnichtigkeit und zur Rückerstattungspflicht.
Teilnahme an illegalen Spielen hindert Rückforderung nicht bei Kenntnismangel
In der Urteilsbegründung machte das Gericht unmissverständlich deutlich, dass der Rückforderungsanspruch des Klägers selbst durch seine Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen nicht erlischt. Die Richter sahen keinen Hinweis darauf, dass der Spieler vom damaligen Verbot wusste oder absichtlich darauf verzichtete, sich darüber zu informieren. Entsprechend sind sämtliche Einreden gegen die Rückzahlung der verlorenen Einsätze nicht haltbar, und der Anspruch auf Rückerstattung bleibt rechtlich unberührt und vollumfänglich gewährleistet.
Urteil bestätigt: Ohne Lizenz sind Online-Glücksspielverträge in Deutschland unwirksam
Rechtsanwalt Alexander Kainz erläutert, dass das jüngste Urteil die Rolle der nationalen Regulierung im Glücksspielbereich unterstreicht. Er betont, dass Betreiber ohne deutsche Zulassung gegen geltendes Recht verstoßen und somit abschöpfbare Forderungen begründen. Für betroffene Spieler entsteht dadurch ein klar geregelter Rückerstattungsanspruch. Die Entscheidung trägt zum Schutz der Verbraucher bei und fordert Anbieter auf, sich streng an die Vorschriften zu halten, um langfristig vertrauenswürdige Dienstleistungen anzubieten. Maßgebliche Klarheit für alle Beteiligten.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Bremen erhalten Spieler, die zwischen 2013 und 2020 bei unwirksamen Angeboten Verluste hinnehmen mussten, eine handfeste Möglichkeit, ihre Einsätze rückwirkend erstattet zu bekommen. Das Urteil setzt einen Rechtspräzedenzfall, der in Zukunft unlizenzierte Glücksspielanbieter abhält und die Rechtsposition der Konsumenten nachhaltig verbessert. Tipper sind daher angehalten, ausschließlich legale Anbieter zu wählen und im Konfliktfall unverzüglich rechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen einzuleiten. effizient kostensparend schnell zielgerichtet.

