Lebensversicherung rückabwickeln: Wie Sie endlich das Geld erhalten, das man Ihnen versprochen hat

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Die Versicherer arbeiten mit den eingezahlten Prämien. Doch sie geben nur widerwillig etwas davon ab! Dank eines Gerichtsurteils ist die Rückabwicklung von Lebensversicherungen möglich und sie bringt endlich den ersehnten Gewinn.

Rückabwicklung einer Lebensversicherung: die Gewinne der Versicherer bekommen

Viele Sparer haben die Lebensversicherung als Geldanlage ausgewählt. Lange Zeit war sie auch ein lukratives Geschäft, doch schon in den 1990er Jahren kam sie ins Straucheln. Aus der ersehnten Rendite wurde nichts, vielfach war die Lebensversicherung zur einfachen Absicherung im Todesfall geworden. Ein Gewinn aus der Geldanlage? Lachhaft, die im Erlebensfall ausgezahlten Summen waren nur wenig mehr als die selbst eingezahlten Prämien. Nur Verträge mit sehr langer Laufzeit und Abschluss vor 1994 waren oder sind noch lukrativ. Wer sich aber dazu entscheidet, die Lebensversicherung einfach zu kündigen, muss ein deutliches Minus hinnehmen. Ein Grund ist, dass die Versicherer die eingezahlten Prämien zuerst dazu verwenden, ihre eigenen Verwaltungskosten zu begleichen. Interessanterweise können die in den hohen vierstelligen Bereich gehen, sodass der Anleger erst nach einigen Jahren wieder im Plus ist. Eine Kündigung der Versicherung ist daher keine Option. Die Rückabwicklung hingegen kann das Doppelte bis Dreifache bringen und lässt den Versicherten an den Gewinnen der Versicherungen teilhaben!

Wer sollte eine Rückabwicklung in Anspruch nehmen?

Verschiedene Dienstleister bieten die Rückabwicklung der Lebensversicherung an, doch sie kommt nicht für alle Versicherungsnehmer infrage. Ob eine Rückabwicklung sinnvoll ist oder nicht, stellt sich vorrangig für die Verträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. Der Grund: In dieser Zeit wurde in erster Linie das Policenmodell eingesetzt, das wiederum sehr fehlerbehaftet war. Maßgeblich für die Einschätzung, ob die Rückabwicklung angestrebt werden sollte, ist die Rendite. Wer sich nun die Entwicklung der Rendite seiner Lebensversicherung in den letzten Jahren anschaut, wird leicht feststellen, dass hier kaum noch Gewinne erzielt wurden. Die einzigen Gewinner sind die Versicherer selbst, die mit den eingezahlten Prämien arbeiten und Investitionen tätigen konnten. Gern behalten sie das Geld natürlich zur eigenen Verwendung ein und lassen den Versicherten nur minimal daran teilhaben.

Hat die Rückabwicklung wirklich Vorteile?

Hier kann mit einem uneingeschränkten „Ja“ geantwortet werden. Die Rückabwicklung hat gegenüber der Kündigung oder der Beitragsfreistellung zahlreiche Vorteile:

  • Kündigung der Lebensversicherung

    Hierbei akzeptiert der Versicherte zum einen den niedrigen Rückkaufswert, der teilweise nur die Hälfte des Rückabwicklungswerts beträgt, manchmal sogar nur ein Drittel. Außerdem werden mit der Kündigung im Nachhinein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung akzeptiert. Das ist ein großer Fehler, denn genau diese Vertragsbedingungen sind die Grundlage, um höhere Ansprüche als bei einem Rückkauf durch den Versicherer durchzusetzen.

  • Beitragsfreistellung der Lebensversicherung

    Die zweite Variante, die häufig gewählt wird, ist die Beitragsfreistellung. Der Hintergrund dazu ist klar: Der Versicherte behält seine Lebensversicherung, die im Todesfall eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen oder im Erlebensfall das angesparte Kapital, das im Übrigen sehr gering ausfällt, auszahlt. Die Krux an der Sache ist aber, dass die Versicherung ihre Verwaltungs- und Betriebskosten weiterhin abrechnet, sofern sie diese nicht direkt zu Beginn der Laufzeit berechnet hat. Somit sinkt das Guthaben von Jahr zu Jahr und zurück bleibt nur ein mickriger Rest, der das Ansparen kaum gelohnt hat.

  • Verkauf der Lebensversicherung

    Ein dritter Weg, sich der Lebensversicherung zu entledigen, besteht in dem Verkauf. Hierbei kann der Versicherungsnehmer einen geringwertig höheren Preis gegenüber dem Rückkauf durch die Versicherung erzielen. Allerdings muss auch klar sein, dass der Aufkäufer ebenfalls noch Geld an der Versicherung verdienen möchte. Diese Variante ist nur für diejenigen Versicherungsnehmer und Verkäufer einer Lebensversicherung interessant, die die Einnahmen aus Kapitalerträgen steuerlich angeben müssen. Sie können eine Verlust in der Steuererklärung geltend machen, sofern der Verkaufspreis niedriger als die Summe der eingezahlten Prämien ist. Ideal ist aber auch dieser Weg keinesfalls.

Die Rückabwicklung ist daher die deutlich lukrativere Variante. Es gab schon Fälle, bei denen ein Versicherter lediglich 24.000 Euro zurückerhalten hätte, wenn er den Verkauf an die Versicherung getätigt hätte. Nach einigem rechtlichen Hin und Her und der nötigen Unterstützung durch den Rechtsanwalt erhielt der Versicherte bei der Rückabwicklung rund 38.000 Euro. Die Vorteile der Rückabwicklung beziehen sich somit auf die finanzielle Seite des Vorgangs. Der Versicherte erhält hier:

  • die eingezahlten Prämien
  • die Abschlussgebühren
  • die Verwaltungskosten

Hintergrund dazu, dass auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückerstattet werden, ist, dass der Versicherte durch die Rückabwicklung so gestellt wird, als hätte er den Vertrag zur Lebensversicherung niemals geschlossen. Teilweise kann es sogar sein, dass ein Nutzungsersatz gezahlt wird, da die Versicherung über viele Jahre hinweg mit dem Geld des Versicherten arbeiten konnte und damit Gewinne erzielt hat. Bei einem Verkauf oder einer Kündigung der Versicherung hingegen sind Abschluss-, Verwaltungs- und Nutzungskosten für den Versicherten verloren. Schon dadurch ist der finanzielle Verlust unausweichlich.

Zur Verdeutlichung: Ein Rechenbeispiel

Die graue Theorie lässt sich am besten durch Zahlen belegen. Daher an dieser Stelle ein zweites Beispiel:

Im Jahr 1999 hat Herr A eine Lebensversicherung abgeschlossen, die über 30 Jahre laufen sollte. Sie sah eine Todesfallabsicherung sowie eine Leistung im Erlebensfall der 30-jährigen Frist vor. Herr A zahlte für die Versicherung monatlich 200 Euro.

Herr A war nicht mehr zufrieden und sah der Entwicklung der Rendite mit gemischten Gefühlen entgegen. Er schwankte nach 14 Jahren zwischen Rückkauf und Rückabwicklung der Lebensversicherung. Die Versicherung bot ihm 17.000 Euro für den Rückkauf. Eingezahlt hatte Herr A zu diesem Zeitpunkt aber bereits 33.600 Euro. Dies war für Herrn A natürlich keine Option und er entschied sich für die Rückabwicklung.

Bei dieser wurden ihm die kompletten 33.600 Euro nebst Abschluss- und Verwaltungsgebühren zurückgezahlt. Er erhielt nur einen geringen Anteil des Nutzungsersatzes, weil sich sein Anwalt mit der Versicherung auf einen Vergleich geeinigt hatte. Dieser wiederum sah einen Verzicht auf einen Teil des Nutzungsersatzes vor. Damit wurde ein teures und langwieriges Verfahren vor Gericht verhindert. Herr A war zufrieden und konnte sein zurückgewonnenes Geld anderweitig gewinnbringend investieren.

Anspruch auf Rückabwicklung durchsetzen: Was dabei wichtig ist

Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen ist nicht in jedem Fall möglich, doch in deutlich mehr Fällen als gemeinhin angenommen wird. Ursächlich für die Möglichkeit der Rückabwicklung sind meist fehlende Informationen des Versicherten, der vor Abschluss der Versicherung nicht ausreichend über Risiken oder Änderungen des Vertrags aufgeklärt worden ist. Wichtig: Die Ansprüche auf eine Rückabwicklung können auch verjähren.

In diesen Fällen kann die Rückabwicklung möglich sein

Verbrauchern wird eine gesetzliche Widerrufsfrist für Verträge aller Art zugestanden. Dazu zählen auch Versicherungsverträge. Bis zum Jahr 2004 lag diese Widerrufsfrist bei 14 Tagen, nach diesem Datum wurde sie für Lebensversicherungen auf 30 Tage festgelegt. Die Widerrufsfrist läuft aber nicht automatisch, sondern sie beginnt erst dann, wenn der Versicherte wirklich alle Unterlagen von der Assekuranz erhalten hat. Er muss über seine konkreten Rechte aufgeklärt worden sein und auch speziell zum Widerruf alles Wissenswerte erfahren haben. In den Verträgen sind aber vielfach Fehler zu finden, sodass die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen hat, selbst wenn die Versicherungsverträge schon einige Jahre alt sind. Daher ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung sogar noch Jahre nach Ablauf derselben möglich.

Einem Laien ist es aber kaum möglich, die Fehler zu erkennen, denn sie sind nicht immer offensichtlich. Geht es beispielsweise um besondere Formulierungen, kann ein Wort ausschlaggebend sein und ist maßgeblich dafür, ob ein Vertrag rechtliche Gültigkeit hat oder nicht. Ein häufiger Fehler besteht zum Beispiel darin, dass die Belehrung zum Widerruf oder zum Widerspruch nicht gefettet ist. Sie muss optisch gut zu sehen sein, das weiß ein normaler Verbraucher aber in der Regel nicht. Der Versicherte sollte in der Lage sein, die Widerrufserklärung sofort zu sehen, ein Übersehen muss praktisch ausgeschlossen sein. Zudem muss darauf hingewiesen worden sein, dass der Widerruf in Schriftform zu erfolgen hat, was gerade bei älteren Verträgen nicht immer der Fall ist. Bei Verträgen ab 2002 hingegen ist von der „Textform“ die Rede, denn ein Widerspruch ist seitdem auch auf elektronischem Wege möglich. Auch die folgenden Fehler sind häufig und können eine Rückabwicklung der Lebensversicherung ermöglichen:

  • Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass der rechtzeitige Versand des Widerrufs ausreichend und nicht das Datum des Eingangs beim Versicherer ausschlaggebend ist.
  • Der Kunde hat nicht alle Unterlagen erhalten (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen), darauf muss in den Widerrufsbelehrungen hingewiesen worden sein.
  • Der Versicherungsnehmer hat die eben genannten Unterlagen erst im Nachhinein erhalten, die Belehrung über einen möglichen Widerruf hat er ebenso spät erst bekommen.
  • Es wird ein falscher Beginn der Widerspruchsfrist genannt (z. B. „Mit Zugang dieses Schreibens“ oder „Mit Zugang der Belehrung“, richtig wäre: „Der Vertrag gilt auf der Grundlage der für den Vertragsinhalt maßgeblichen Unterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen) als abgeschlossen, wenn der Versicherte dem Vertrag nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Unterlagen in Textform widerspricht.“).
  • Falsche Frist wurde für den Widerspruch angegeben (einige Versicherer haben die neue Widerspruchsfrist von 30 Tagen zu spät in die Verträge aufgenommen bzw. umgesetzt).
  • Keine Nennung der Widerspruchsform
    Manche Versicherer haben es versäumt, die Widerspruchsfrist in ihrer Form zu erwähnen. Die bereits erwähnten Varianten „Schriftform“ oder „Textform“ müssen wörtlich erwähnt werden. Der Satz „Die rechtzeitige Absendung ist ausreichend“ genügt nicht, weil nicht genannt wurde, auf welche Art und Weise der Widerspruch zu übermitteln ist.

Diese Liste stellt nicht die Gesamtheit der möglichen Gründe dar, warum eine Lebensversicherung abgewickelt werden kann. Auch weitere Punkte können dazu führen, dass ein Versicherter das Recht dazu hat, sich an einen Rückabwickler zu wenden. Dieser wird übrigens eine mögliche Rückabwicklung vorab genau prüfen und diese durchrechnen. Lohnt sie sich finanziell nicht, wird er den Fall nicht übernehmen. Doch zurück zu den weiteren Gründen, die eine Rückabwicklung bedingen können. Hier kommen beispielsweise die folgenden Punkte infrage:

  • keine Aufklärung über die entstehenden Vertragskosten
  • keine ordentliche Darstellung über die Garantieverzinsung
  • keine Erklärung zu möglichen Risiken oder zu einer Risikoabsicherung
  • nicht ordentlich erklärte Zusammensetzung von Überschussbeteiligungen
  • Übertragung des Vertrags zu einer Run-off-Gesellschaft (Versicherungen, die keine Neuverträge mehr übernehmen)

Diese Verträge eignen sich für die Rückabwicklung

Der administrative Aufwand für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ist hoch, daher sollte diese bereits einen gewissen Wert haben. Ansonsten würde sich der Aufwand gar nicht lohnen! Wichtig ist zudem, dass alle für die Rückabwicklung nötigen Unterlagen auch vorhanden sind. Gern erklärt der Dienstleister, der die Rückabwicklung übernimmt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Der Versicherte bekommt dann genügend Zeit, um diese Unterlagen zusammenzutragen und zu übermitteln. Ein weiterer Aspekt ist die Abtretbarkeit. Lebensversicherungen sollten demnach abtretbar sein, eine Verpfändbarkeit darf nicht vorliegen. Verträge, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen, oder sogenannte Basisrenten können in der Regel nicht rückabgewickelt werden, weil sie pfändbar sind.

Was viele Inhaber von Lebensversicherungen nicht wissen: Es ist teilweise sogar möglich, Verträge rückabzuwickeln, die bereits gekündigt worden oder am Ende ihrer Laufzeit angekommen sind, oder für die der Rückkaufswert bereits empfangen wurde. Was aber allen Versicherten bewusst sein sollte, wenn sie die Rückabwicklung in Erwägung ziehen: Der versicherte Schutz ist damit verloren. Die Todesfallabsicherung bzw. die Absicherung der Hinterbliebenen sollte dann auf anderen Wegen vorgenommen werden. Tipp: Nicht nur Lebensversicherungen lassen sich rückabwickeln, auch Rentenversicherungen können derart ausgezahlt werden.

So erfolgt die Rückabwicklung der Lebensversicherungen

In der Regel wird mit der Rückabwicklung einer Lebensversicherung ein entsprechender Dienstleister beauftragt. Für einen Laien ist es zum einen kaum möglich, die oft winzigen und versteckten Fehler in der Versicherungspolice oder in der Vorgehensweise der Versicherung zu finden. Zum anderen wissen sie nur selten, was bei der Rückabwicklung wichtig ist, worauf im Einzelnen geachtet werden sollte und wie im Umgang mit den durchaus gewieften Anwälten der Versicherungen am besten zu agieren ist.

Mehrere Schritte bis zur erfolgreichen Rückabwicklung

Anwälte oder andere Dienstleister, die die Rückabwicklung der Lebensversicherungen betreuen, gehen in der Regel wie folgt vor:

  1. Prüfung

    Der Fall wird selten direkt übernommen. Zumeist wird im ersten Schritt geprüft, ob ein Vertrag überhaupt mit Aussicht auf Erfolg rückabgewickelt werden kann. Es wird dazu eine Vorkalkulation vorgenommen, bei der ein Mehrwert von 50 Prozent gegenüber dem Rückkaufswert der Versicherung herauskommen sollte. Nur dann kann der Kunde auch mit einem für ihn positiven Ergebnis rechnen, denn immerhin zieht der Dienstleister auch seine eigenen Kosten vom Erlös ab.

  2. Verkauf

    Die Versicherten müssen den Vertrag zur Lebensversicherung an einen Policen-Aufkäufer verkaufen, der am Markt etabliert ist. Damit wird der Rückkaufswert bedient und innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der Unterlagen beim Aufkäufer ausgezahlt. Der Aufkäufer zahlt nun 75 Prozent der Ansprüche an den Kunden aus.

  3. Gutachter übernehmen

    Gutachter und Rechtsanwälte treten jetzt auf den Plan und übernehmen die außergerichtliche Vertretung des Versicherten. Sie treten an den Versicherer heran und versuchen, eine Einigung im Sinne des Versicherten zu erzielen.

  4. Auszahlung an den Versicherten

    Konnten sich die Vertreter mit der Versicherung einigen und wurde ein Mehrerlös gewährt, bekommt der Kunde davon in der Regel 75 Prozent (oder einen anderen Prozentsatz, der zuvor für die Dienstleistung vereinbart worden ist). Hier sind mehrere Auszahlungen möglich.

Der Dienstleister oder Rechtsanwalt klärt direkt über die Kosten, die der Versicherte für seine Leistung zu tragen hat, auf. Meist handelt es sich wie bereits erwähnt um einen Prozentsatz vom Mehrwert, der durch die Rückabwicklung gewonnen wird. Eine Aussage darüber, ob die Rückabwicklung erfolgreich sein kann oder nicht, wird meist binnen weniger Tage getroffen. Wenn der Dienstleister dann den Fall übernommen hat, braucht der Versicherte nichts mehr zu tun, er muss nur noch bei konkreten Nachfragen aktiv werden. Meist ist eine Rückabwicklung mit den ersten Schritten innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen, sodass der Versicherte das Geld zumindest mit den ersten Raten ausgezahlt bekommt. Für die Planung der gesteigerten Liquidität ist dies von großer Bedeutung, denn nicht wenige Lebensversicherungsverträge werden genau aus diesem Grund verkauft oder rückabgewickelt.

Gibt es nicht doch Risiken bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung?

Die meisten Versicherten sind skeptisch und sehen die Rückabwicklung anfangs eher negativ. Es soll tatsächlich möglich sein, legal das Doppelte oder Dreifache des Rückkaufswerts der Police zu erhalten? Doch genau das ist der Fall. Das Risiko für weitere Kosten ist minimal und würde nur entstehen, wenn es zum Gerichtsprozess kommt. Doch in den meisten Fällen können sich die Rechtsanwälte oder Dienstleister mit der Versicherung einigen, ohne dass es zum Prozess kommt. Den Versicherern ist daran gelegen, die eigenen Kosten gering zu halten und genau das ginge nicht, wenn ihnen eine Verfehlung nachgewiesen werden würde und der Versicherte Recht bekäme. Außerdem wollen sie keine negative Presse haben und genau an diese gingen die entsprechenden Nachrichten, wenn die Versicherung vor Gericht verlieren würde.

Tipp: Versicherte sollten eine Rechtsschutzversicherung haben, denn diese würde im Fall des Falles die Kosten für den Gerichtsprozess übernehmen. Ist diese Versicherung nicht vorhanden, müssen die Kosten im schlimmsten Fall allein getragen werden. Eine Aufteilung auf beide beteiligten Parteien ist je nach Gerichtsentscheid aber möglich. Es wird daher generell empfohlen, zwischen 10 und 20 Prozent des ausbezahlten Rückkaufswerts zur Seite zu legen, damit die Kosten für einen eventuellen Prozess beglichen werden können. Steht dieser nicht an, kann natürlich frei über das Geld verfügt werden.

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