VHV und INTER bilden Gleichordnungskonzern
Die drei Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bilden zum 1. Januar 2002 einen faktischen Gleichordnungskonzern nach § 18 Abs. 2 AktG.
Als gleichberechtigte Partner bilden die VHV und die INTER einen leistungsstarken Konzern innerhalb der Versicherungswirtschaft. Ziel ist die gemeinsame Nutzung und der Ausbau der vorhandenen Vertriebswege, die Entwicklung neuer Produkte bezüglich der jeweiligen Kundengruppen sowie die Koordination der Kapitalanlagestrategien.
Darüber hinaus erarbeiten die INTER und die VHV einen einheitlichen Marktauftritt unter Beibehaltung der unternehmensspezifischen Besonderheiten.
Beide Versicherungsgruppen sind im wesentlichen auf dem deutschen Markt tätig und ergänzen sich aufgrund ihrer Sparten, Vertriebswege und Kundengruppen. Die VHV Versicherungen sind als Spezialversicherer traditionell der Bauwirtschaft eng verbunden und gehören im Privatkundengeschäft zu den größten Kfz- und Haftpflichtversicherern. Die INTER Gesellschaften betreiben im wesentlichen das Personenversicherungsgeschäft und sind insbesondere in den Bereichen Handwerk und Medizin engagiert.
Im Geschäftsjahr 2001 erzielten die VHV Gesellschaften und die INTER Gesellschaften eine Bruttobeitragseinnahme von insgesamt 1,8 Mrd. Euro.
Die Kapitalanlagen belaufen sich auf insgesamt 5,4 Mrd. Euro und die Bilanzsumme beträgt insgesamt gut 8 Mrd. Euro.
Die wichtigsten Gesellschaften des Gleichordnungskonzerns sind:
VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung V.a.G., VHV Autoversicherungs-AG, Deutsche Kautionsversicherung für die Bauwirtschaft AG, INTER Krankenversicherung aG, INTER Lebensversicherung aG, INTER Allgemeine AG, FAMK Freie Arzt- und Medizinkasse.
Mit der Bildung des Gleichordnungskonzerns gibt es Personalidentität in den Vorständen aller Unternehmen. Der Vorstand der beiden Gruppen besteht aus den Herren: Dr. Heinrich Dickmann, Lothar Herzog, Dr. Klaus Hoffmann, Bernd Jansen, Manfred Kuhn und Dietrich Werner.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der INTER Gesellschaften, Herr Jürgen List, ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung V.a.G. und der VHV Autoversicherungs-AG; Dr. Achim Kann, Aufsichtsratsvorsitzender der VHV Gesellschaften, ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der INTER Allgemeine AG, INTER Kranken und INTER Leben aG.
Quelle: Pressemeldung VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
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