Steuer auf Lebensversicherungen: Korrekturen am Entwurf unabdingbar

13.08.1999 | Köln
Zu den bekanntgewordenen Plänen der Bundesregierung zur steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen erklärt Dr. Martin Balleer, Vorstandsmitglied der Gothaer Lebensversicherung a.G., Göttingen:

Der Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes kehrt die Intention des Gesetzgebers nach steuerlicher Gleichbehandlung von Altersvorsorge in ihr Gegenteil und berücksichtigt insbesondere nicht die besondere Leistungsqualität der Lebensversicherung.

Die auf Leistungsgarantie ausgerichtete Lebensversicherung genießt den höchsten Verbraucherschutz von allen Formen der Vermögensbildung. Dazu hat der Gesetzgeber in Gestalt des Versicherungsaufsichtsgesetzes und Versicherungsvertragsgesetzes besondere Gesetze geschaffen, die Altersvorsorge sichern sollen. Die so ausgezeichnete Kapitallebensversicherung würde durch die geplante Reform steuerlich schlechter behandelt werden als ein Aktienfonds. Die bessere Produktqualität wäre im Nachteil und eine Fehllenkung des Kapitalbildungsprozesses die Folge.

Die fondsgebundene Versicherung hat sich als Anlagealternative weltweit und zunehmend auch in Deutschland profiliert. Die im Entwurf zum Ausdruck gebrachte ungleiche Behandlung von Fonds und fondsgebundener Versicherung entzieht der Lebensversicherungswirtschaft den Kapitalbildungsprozeß für anlageorientierte Formen der Vermögensbildung und behindert intelligente vorsorgeorientierte Produktformen, die sich in der letzten Zeit einer immer größeren Nachfrage erfreuen konnten.

Der Gesetzgeber muß die produktpolitischen Auswirkungen seiner Reform deutlicher als bisher ins Auge fassen. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der geplanten Rentenreform wichtig. Eine auf Kapitalbildung ausgerichtete private Ergänzung der Altersvorsorge verdient eine deutlich andere Produktausrichtung, weil mit Sicherheit qualifizierende Anforderungen an den Kapitalbildungsprozeß gestellt werden müssen. Die Steuerförderung muß diese Richtung unterstützen. Deutliche Korrekturen am vorliegenden Entwurf sind unabdingbar.

Quelle: Pressemeldung Gothaer Versicherungsbank VVaG

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