Gewalttaten nehmen zu und werden immer brutaler

19.10.2006 | Nürnberg
Gewaltkriminalität mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung hat in Deutschland erheblich zugenommen, berichtet das Bundeskriminalamt. Im vergangenen Jahr stiegen die erfassten Fälle erneut um 5,3 Prozent auf 147.122 an. Doch was geschieht mit den Opfern? Wer übernimmt deren Kosten, wer leistet bei bleibenden Schäden?

Unterschiede im Kleingedruckten

Die Krankenversicherung übernimmt entstandene Arzt- und Krankenhauskosten. Bleiben dauerhafte Schäden zurück, zahlt die private Unfallversicherung die vereinbarte Versicherungssumme oder lebenslange Rente. Allerdings sollten Versicherte einen Blick in das Kleingedruckte werfen, rät die uniVersa Versicherung. Dort sind häufig Unfälle aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen und innerer Unruhen ausgeschlossen. Gute Anbieter verzichten auf diese Einschränkung, sofern man nicht selbst zu den Unruhestiftern zählte. Ebenso zahlen sie bei Unfällen, die bei Rettung von Menschenleben entstanden sind.

Auf Extras achten

Da bei Massenausschreitungen häufig der Täter nur schwer ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, kosmetische Operationen ausreichend mitzuversichern. Dann werden entstandene Arzthonorare und Operationskosten von der Unfallversicherung übernommen. Manche Versicherer zahlen auch für Zahnersatzkosten bei Schneide- und Eckzähnen. Für Kinder ist es zudem sinnvoll, ein Schulausfallgeld und Rooming-In fürs Krankenhaus einzuschließen. Kann der Beruf auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Stirbt das Opfer innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Todesfallleistung. Ohne zeitliche Begrenzung leistet die Risikolebensversicherung im Todesfall. Wer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen will, sollte bei der Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass ein spezieller Opferrechtsschutz mitversichert ist.

Private Vorsorge unzureichend

Die private Vorsorge ist nach Angaben der uniVersa allerdings völlig unzureichend. So besitzen nur 42,1 Prozent der Verbraucher eine private Unfallversicherung. Gar nur 23,8 Prozent haben mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Die vereinbarten Versicherungssummen reichen in vielen Fällen ebenfalls nicht aus, um ein selbstbestimmtes Leben nach der Gewalttat auf Dauer weiterführen zu können.

Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.

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