Auch im siebten Himmel richtig versichert?

01.05.2004 | Münster
Der Wonnemonat Mai gilt immer noch als der Heiratsmonat. Hier einige Tipps für Hochzeitspaare

Drum prüfe, wer sich ewig bindet - diese Weisheit nehmen sich viele Hochzeitspaare zu Herzen. Doch wer prüft nach dem Gang zum Traualtar seine Versicherungspolicen?

Für den gemeinsamen Haushalt sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Bestehen bereits zwei Versicherungen, ist es auf Dauer sinnvoll, einen Vertrag zu kündigen. Denken Sie jedoch daran, den fortbestehenden Vertrag aufzustocken!

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist der Ehepartner immer mitversichert. Wenn beide Ehepartner diese Versicherung abgeschlossen haben, kann ein Vertrag - und zwar der jüngere - gekündigt werden. Nennen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben die Gesellschaft und die Vertragsnummer des älteren Vertrages. Noch ein Tipp: Bitten Sie um Beitragserstattung vom Hochzeitstag an!

In der Rechtsschutzversicherung ist der Ehepartner häufig ohne Zusatzbeitrag mitversichert. Das gilt z.b. für den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Haben beide Partner eine Police, kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag fristlos aufgehoben werden.

Die Unfallversicherung bietet einen individuellen Schutz. Dennoch haben einige Versicherer, wie der LVM, einen attraktiven Familien-Unfallschutz im Programm. Erkundigen Sie sich nach dem jeweiligen Angebot! Und: Für den Todesfall sollten sich Ehepaare gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen.

In der Lebensversicherung sehen Singles oft vor, dass die Eltern die vereinbarte Leistung im Todesfall erhalten sollen. An ihre Stelle wird nach der Hochzeit meist der Ehepartner treten. Teilen Sie diese Änderung Ihrer Versicherung unmittelbar nach der Trauung schriftlich mit! Um sich gegenseitig abzusichern und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen, bietet sich die "verbundene Lebensversicherung" an. Ihr Vorteil: Sie ist günstiger als zwei Einzelpolicen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich durch eine Eheschließung zunächst nichts. Nur wenn einer der Partner seine Arbeit aufgibt, ist er automatisch beim anderen mitversichert. Tipp: Durch Zusatzpolicen können gesetzlich Versicherte ihren medizinischen Schutz gerade im Bereich von Zahnersatz, Brillen oder Heilpraktikerbehandlung optimieren! Hier helfen die LVM Versicherungen weiter.

Sobald sich Nachwuchs einstellt, sollten sich die jungen Eltern von ihrem LVM-Vertrauensmann beraten lassen. Denn gerade am Anfang des Lebens ist der gesetzliche Schutz oft besonders mangelhaft.

Grundsätzlich gilt: Der Moment, in dem man sich entscheidet, das Leben gemeinsam zu bestreiten, ist oft auch der beste Anlass, um den eigenen Schutz in den kritischen Situationen im Leben einmal sorgfältig zu überprüfen.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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